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Naturheilkunde

Das Bundesverwaltungsgericht hat im August 2009 höchstrichterlich die neue Heilpraktiker-Definition hinsichtlich der beruflichen Betätigung der Physiotherapeuten entschieden.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Physiotherapeut künftig selbständig und ohne ärztliche Zuweisung praktizieren darf. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Überprüfung zum:

SEKTORALEN HEILPRAKTIKER DER PHYSIOTHERAPIE

Bis zu diesem Zeitpunkt war es Physiotherapeuten, trotz staatlicher Anerkennung nicht möglich, ohne vorheriger ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung zu therapieren.

Erst im Oktober 2011 wurde durch das Gesundheitsamt für das Saarland die erste Überprüfung dieser Art durchgeführt. Am 05.12.2011 wurde mir, Thomas Schuhmacher, die Erlaubnis zur Ausübung der „sektoralen Heilkunde für den Bereich der Physiotherapie“ durch das Amt für Sicherheit und Ordnung des Landkreises Saarlouis beurkundet.

Hierdurch stehen Ihnen alle Bereiche der Physiotherapie zur Verfügung, was weitere Vorteile für Sie mit sich bringt:

-          Keine langen Wartezeiten beim Arzt und keine Abhängigkeit einer ärztlichen Verordnung

-          Eine ausführliche Befunderhebung und zeitnahe Behandlung Ihrer Beschwerden

-          Orientierung des Therapieplanes an Ihren Beschwerden ohne Budgetzwang

-          Anteilige Kostenübernahme durch viele Privatkrankenkassen und/oder Zusatzversicherungen

Bei unklarer Befundlage leiten wir Sie selbstverständlich zur ärztlichen Abklärung weiter. Haben Sie Fragen? Bitte sprechen Sie uns an!

 

 
 

Die Praxis ReVital

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