Fragen & Termin:
0 68 32 . 80 18 17
Anfrage per E-Mail
Wir sind für Sie da:
Montag bis Donnerstag
7:30 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
15:30 - 17:00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
 
 
 

Naturheilkunde

Das Bundesverwaltungsgericht hat im August 2009 höchstrichterlich die neue

Heilpraktiker-Definition hinsichtlich der beruflichen Betätigung der

Physiotherapeuten entschieden.

 

In der Praxis bedeutet dies, dass der Physiotherapeut künftig selbständig und ohne

ärztliche Zuweisung praktizieren darf. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche

Überprüfung zum:

 

SEKTORALEN HEILPRAKTIKER DER PHYSIOTHERAPIE“

 

Bis zu diesem Zeitpunkt war es Physiotherapeuten, trotz staatlicher Anerkennung

nicht möglich, ohne vorheriger ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung zu

therapieren.

 

Erst im Oktober 2011 wurde durch das Gesundheitsamt für das Saarland die erste

Überprüfung dieser Art durchgeführt.

 

Am 05.12.2011 wurde mir, Thomas M. Schuhmacher, die Erlaubnis zur Ausübung der

„sektoralen Heilkunde für den Bereich der Physiotherapie“ durch das Amt für

Sicherheit und Ordnung des Landkreises Saarlouis beurkundet.

 

Hierdurch stehen Ihnen alle Bereiche der Physiotherapie zur Verfügung, was

weitere Vorteile für Sie mit sich bringt:

 

  • Keine langen Wartezeiten beim Arzt und keine Abhängigkeit einer ärztlichen Verordnung

  • Eine ausführliche Befunderhebung und zeitnahe Behandlung Ihrer Beschwerden

  • Orientierung des Therapieplanes an Ihren Beschwerden ohne Budgetzwang

  • Anteilige Kostenübernahme durch viele Privatkrankenkassen und/oder Zusatzversicherungen

 

Bei unklarer Befundlage leiten wir Sie selbstverständlich zur ärztlichen Abklärung weiter. Haben Sie Fragen? Bitte sprechen Sie uns an!

 

 

 
 

Die Praxis ReVital

seit 01.04.2017 in der Reimsbacher Straße 64a